Gerade erhielt ich von der Bundesnetzagentur eine zweite Nachricht, welche ich hier ebenfalls posten möchte.Ich glaube mit Fug und Recht behaupten zu können, alle mir zur Verfügung stehende Mittel ausgeschöpft zu haben. Eines aber hat dieser ganze Aufwand gezeigt, nämlich dass Vodafone aus der Sache raus ist, was mir absolut nicht gefällt. Denn das war im Gegensatz zu Microsoft die einzige erreichbare Anlaufstelle in dieser Angelegenheit. Da meine Einstellungen nach wie vor unverändert sind, kann es nur sein, dass ein Windows-Update oder wie es im Text der Netzagentur heißt, ein Server von Microsoft für diesen Mist verantwortlich ist. Dass dabei auch unser aller, die betroffen sind, Sicherheit ständig bedroht ist, ist wohl so traurig wie es ist, eine neue Tatsache.
Nachfolgend der Text der Bundesnetzagentur von heute den 21.08.2024
Vorgangsnummer 2024-07-15-0068/521-3d
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Günther,
um Ihnen zu helfen, hatte ich Ihren Anbieter erneut gebeten, Ihrem Anliegen nachzugehen.
Die Stellungnahme liegt mir jetzt vor. Ihr Anbieter teilt mir Folgendes mit:
"Leider können wir weiterhin nicht die von Herrn Günther gemeldete Beeinträchtigung vom SmartScreen beheben.
Hierbei handelt es sich um eine Windows Anwendung. Es liegt kein Fehler bei der Vodafone Deutschland GmbH vor.
Bereits mehrfach wurde der Fall auf technischer Seite durch unsere Fachabteilung geprüft und es wurde kein Fehler im Verantwortungsbereich der Vodafone Deutschland GmbH festgestellt.
Für die Einrichtung, Inbetriebnahme, Anwendungen von Kunden eigenen Endgeräten oder Software ist die Vodafone Deutschland GmbH nicht verantwortlich."
Etwaige vertragliche Ansprüche, insbesondere Geldansprüche, müssen Sie grundsätzlich selbst durchsetzen. Dabei können Sie sich zum Beispiel durch die Verbraucherzentralen persönlich beraten lassen.
Als günstige und schnelle Alternative zu einem Gerichtsprozess besteht bei der Bundesnetzagentur die Möglichkeit, eine außergerichtliche Streitbeilegung (Schlichtung) zu beantragen: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.html. Dieser Weg steht Ihnen offen, wenn Sie bisher keine Lösung mit Ihrem Anbieter finden konnten. Die Schlichtungsstelle kann keine Forderungen für Sie durchsetzen, sie entwickelt einen Schlichtungsvorschlag, der auf einen Kompromiss abzielt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Verbraucherschutz Telekommunikation
Telefon: 0228 14 15 16
Internet: https://bundesnetzagentur.de
21.08.2024
Sie haben noch Fragen oder möchten uns etwas zu Ihrem Anliegen mitteilen? Um uns einfach und schnell zu erreichen, verwenden Sie bitte das Nachtragsformular auf unserer Webseite: https://www.bundesnetzagentur.de/NachtragsformularTK.
Achten Sie bitte darauf, Ihre Einwilligung zur Weiterleitung Ihrer Daten an Ihren Anbieter bei jeder Kontaktaufnahme erneut zu erklären. Anderenfalls müssen wir diese jedes Mal erneut abfordern, ehe wir Ihren Anbieter kontaktieren können.
Datenschutzhinweis: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz