Microsoft 365 Copilot – Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger (§ 203 StGB / § 50a WPO)?

he23558-4767 20 Zuverlässigkeitspunkte
2026-07-02T13:16:06.7666667+00:00

Hallo zusammen,

ich gehöre zu einer Berufsgruppe mit gesetzlicher Verschwiegenheitspflicht (Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB). Wir möchten Microsoft 365 Copilot einsetzen; dabei werden auch vertrauliche Mandantendaten verarbeitet.

Nach deutschem Berufsrecht reicht dafür ein normaler Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) nicht aus. Zusätzlich muss der Dienstleister vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet werden – mit Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung. Setzt der Dienstleister KI-Subunternehmer ein, muss er diese seinerseits in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.

Meine Fragen:

  1. Bietet Microsoft eine solche Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger an (ergänzend zu MCA/DPA)?
  2. Wie erhält man sie – direkt oder über den CSP-Partner?
  3. Deckt sie auch die KI-Subunternehmer (z. B. Modellanbieter) samt deren Verpflichtung in Textform ab?

Über Erfahrungswerte oder einen Verweis auf die passende Vertragsunterlage wäre ich dankbar. Danke!

Microsoft Copilot | Windows Copilot | Funktion

Antwort, die vom Frageautor angenommen wurde
G.O. Tuhls 41,540 Zuverlässigkeitspunkte Volunteer Moderator
2026-07-02T13:52:22.2066667+00:00

Hier ist ein reines Nutzerforum; für rechtsverbindliche Anfragen wende Dich bitte direkt an Microsoft Deutschland GmbH, Informationstechnologie, Walter-Gropius-Str. 5, 80807 München-Schwabing

Gruß

Burkhard

War diese Antwort hilfreich?

Eine Person fand diese Antwort hilfreich.
0 Kommentare Keine Kommentare

0 zusätzliche Antworten

Sortieren nach: Am hilfreichsten

Ihre Antwort

Antworten können von Fragestellenden als „Angenommen“ und von Moderierenden als „Empfohlen“ gekennzeichnet werden, wodurch Benutzende wissen, dass diese Antwort das Problem des Fragestellenden gelöst hat.